ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERANSTALTER
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den
nachfolgenden Vertrags-
bedingungen des Veranstalters:
1.
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder
Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche
Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt
das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit!
2.
Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen
Darbietungen.
3.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden
bestehen.
4.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie
Waffen (auch Äxte, Base- ballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei
Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Ein- lass zum Konzertgelände
findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen
vor- zunehmen
5.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der
Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
6.
Das Mitbringen von Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras
ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten
Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Miss- brauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind
einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine
Filmkameras).
7
.
Der
Veranstalter
behält
sich
das
Recht
vor,
Besucher,
die
im
abgesperrten
Bereich
ohne
entsprechende
Legitimation
angetroffen
werden,
des
gesamten
Festivalgeländes
zu
verweisen.
Ein
Anspruch
auf
Rückerstattung
des
Eintrittsgeldes besteht nicht.
8.
Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt
nur mit gültigem Eintrittsarm- band.
9.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich
zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
10.
Zurücknahme der Eintrittskarte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
11.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu
verlegen.
12.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
13.
Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten.
14.
Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter
haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder
sonstige Dritte entstehen.
15.
Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände verloren gegangene oder gestohlene
Gegenstände.
16.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters
beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur
Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
17.
Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten
Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten.
18.
Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind
auf dem gesamten Gelände strikt untersagt.
19.
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets
dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich
nachgewiesener Vorverkaufsgebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind,
privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum
entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die
Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
20.
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der
Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die
abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten
und zukünftigen Medien zu nutzen und zu veröffentlichen. Sämtliche Rechte solcher
Aufnahmen liegen beim Veranstalter und sind durch ihn übertragbar.
21.
Auf dem Festivalgelände befindet sich ein Infopoint (siehe Geländeplan), der als aktuelle
Informationsquelle, Fundbüro und Anlaufstelle für Beschwerden zu nutzen ist.
22.
Auf www.rock-bei-kurt.de befinden sich unter dem Punkt Festival-ABC alle notwendigen
Informationen (u.a. Gelände- plan) für einen problemlosen Ablauf vor Ort.
23.
Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten.
24.
Glas ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten!