Fundsachen
Im Bereich des Ein- und
Ausganges können Fundsachen
abgegeben, bzw. abgeholt
werden. Nicht abgeholte
Gegenstände werden dem
zuständigen Fundbüro der Stadt
Melle übergeben.
Glasverbot
Auf dem gesamten
Festivalgelände (Konzertgelände
und Parkplatz) ist das Mitführen
von Glasflaschen und anderen
Behältnissen aus Glas untersagt!
Hunde
Hunde, bzw. Haustiere allgemein
sind auf dem Konzertgelände
verboten.
Jugendschutz
Im Bezug auf das Festival gelten
die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes.
Demzufolge gibt es folgende
Altersbeschränkungen:
Zutrittsregelungen für das
Festivalgelände
Alter von 0 bis einschließlich 6
Jahre: kein Zutritt
Alter von 7 bis einschließlich 15
Jahre: nur mit
Erziehungsbeauftragtem oder
Personensorgeberechtigtem
Alter von 16 bis einschließlich 17
Jahre (ab 24:00Uhr): nur mit
Erziehungsbeauftragtem oder
Personensorgeberechtigtem
Jugendliche von 16 bis
einschließlich 17 Jahre ohne
Erziehungsbeauftragtem oder
Personensorgeberechtigtem
haben bis 24:00 Uhr das
Festivalgelände zu verlassen!